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Häufige Fragen
- Kostenloses Erstgespräch: In einem telefonischen Erstgespräch lernen Sie mich kennen, wir besprechen Ihr Anliegen und vereinbaren einen ersten Termin.
- Erster Termin (ca. 60 Minuten): Wir führen eine ausführliche Anamnese durch, besprechen Ihre Vorgeschichte und eventuelle Vorerkrankungen, analysieren Ihre Ernährung und Ihr Essverhalten sowie Ihre Alltagsgewohnheiten und Lebenssituation. Gemeinsam definieren wir ein Ziel, das zu Ihnen und Ihrem Alltag passt.
- Folgeberatungen: In 4-5 weiteren Sitzungen im Abstand von etwa 6 Wochen überprüfen wir Ihre Fortschritte, passen Ihre Ernährung weiter an und verbessern Ihr Wohlbefinden.
Eine Ernährungsberatung umfasst etwa 5 Sitzungen über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten und kostet rund 450€. Die genauen Kosten hängen von der Anzahl und Dauer der Beratungen sowie der Art der Behandlung (z.B. Einkaufstraining, Kochtraining) ab. In der Regel werden diese Kosten von Ihrer Krankenkasse bezuschusst.
Nach unserem ersten, kostenlosen Telefonat erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, sodass Sie vorab genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Rechnung und zahlen nur die Sitzungen, die Sie in Anspruch genommen haben.
Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel einen Zuschuss von der Krankenkasse für eine Ernährungsberatung, sofern eine entsprechende Diagnose vorliegt. Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine Notwendigkeitsbescheinigung aus, die Sie zusammen mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Bei Fragen zum Ablauf oder zur Bezuschussung kontaktieren Sie mich gerne.
Diätassistent(innen) absolvieren eine 3-jährige ernährungswissenschaftliche Ausbildung mit anschließendem Staatsexamen. Diese Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Teile im Krankenhaus und Küchenbereich.
Diätassistent(innen) behandeln auf ärztliche Verordnung Ernährungserkrankungen wie Diabetes, Stoffwechselerkrankungen und Lebensmittelallergien. Sie sind auch in der Ernährungsprävention und der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig. In der Ernährungstherapie ermitteln sie den Nährstoff- und Energiebedarf, erstellen Therapie- oder Ernährungspläne und unterstützen Patienten bei deren Umsetzung.
Der Begriff „Diätassistent“ ist geschützt und erfordert eine medizinische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule. Die Ausbildung zum Ernährungsberater ist hingegen nicht reglementiert und dauert oft nur wenige Wochen. Ernährungsberater dürfen keine Krankheiten behandeln und werden nicht von Krankenkassen bezuschusst. Diätassistenten müssen sich dagegen regelmäßig fortbilden und dürfen keine Produktempfehlungen aussprechen (Neutralitätsgebot).
Die Wahl der richtigen Ernährungsberatung kann entscheidend für Ihren Erfolg sein. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:
- Qualifikationen prüfen: Achten Sie darauf, dass der Ernährungsberater oder die Ernährungsberaterin über anerkannte Qualifikationen verfügt. Diätassistenten und Oecotrophologen haben eine fundierte Ausbildung und sind oft zertifiziert durch Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder den Verband der Diätassistenten (VDD).
- Kosten und Krankenkassenzuschüsse: Klären Sie die Kosten der Beratung im Voraus und informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse einen Zuschuss gewährt. Viele Krankenkassen unterstützen Ernährungsberatungen, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
- Erstgespräch nutzen: Nutzen Sie das Erstgespräch, um die Beraterin kennenzulernen und zu sehen, ob die Chemie stimmt. Eine gute Beraterin sollte auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept anbieten können.
- Neutralität und Unabhängigkeit: Achten Sie darauf, dass der Berater unabhängig ist und keine Produkte verkauft. Seriöse Ernährungsberater halten sich an das Neutralitätsgebot und empfehlen keine spezifischen Produkte.
Eine Ernährungsberatung kann für viele Menschen von Vorteil sein, insbesondere in folgenden Fällen:
- Chronische Krankheiten: Personen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck oder Magen-Darm-Problemen können von einer Ernährungsberatung profitieren. Eine angepasste Ernährung kann helfen, Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.
- Übergewicht und Adipositas: Wer unter starkem Übergewicht leidet, kann durch eine Ernährungsberatung Unterstützung bei der Gewichtsreduktion erhalten. Ein individuell angepasster Ernährungsplan und regelmäßige Beratungsgespräche helfen, langfristige Erfolge zu erzielen.
- Nährstoffmangel: Menschen mit Nährstoffmängeln, wie Eisenmangel oder Vitamin-D-Mangel, können durch eine gezielte Ernährungsberatung lernen, wie sie ihre Ernährung optimieren und Mängel ausgleichen können.
- Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten: Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten (z.B. Laktoseintoleranz, Zöliakie) profitieren von einer Ernährungsberatung, um geeignete Alternativen zu finden und Mangelernährung zu vermeiden.
- Essstörungen: Bei Essstörungen wie Anorexie, Bulimie oder Binge-Eating kann eine Ernährungsberatung Teil eines umfassenden Therapieplans sein, um ein gesundes Essverhalten zu fördern.
- Prävention und Gesundheitsförderung: Auch gesunde Menschen, die ihre Ernährung optimieren und präventiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten, können von einer Ernährungsberatung profitieren. Dies gilt besonders für Sportler, Schwangere oder ältere Menschen.
- Spezielle Lebensphasen: In besonderen Lebensphasen wie Schwangerschaft, Stillzeit oder Wechseljahren kann eine Ernährungsberatung helfen, den veränderten Nährstoffbedarf zu decken und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
Ja, Ihr Hausarzt kann eine Ernährungsberatung verschreiben, insbesondere wenn eine ernährungsbedingte Erkrankung vorliegt. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung: Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Ernährungsberatung besteht. Diese Bescheinigung enthält Diagnosen und relevante Informationen für die Beratung.
- Einreichung bei der Krankenkasse: Mit der ärztlichen Bescheinigung und einem Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Kosten teilweise, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Eine ärztlich verordnete Ernährungsberatung kann besonders hilfreich sein bei chronischen Erkrankungen, Übergewicht, Nährstoffmängeln oder Lebensmittelunverträglichkeiten. Bei Fragen zum Ablauf oder zur Kostenübernahme können Sie sich jederzeit an mich wenden.
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