Ja, Ihr Hausarzt kann eine Ernährungsberatung verschreiben, insbesondere wenn eine ernährungsbedingte Erkrankung vorliegt. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung: Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Ernährungsberatung besteht. Diese Bescheinigung enthält Diagnosen und relevante Informationen für die Beratung.
- Einreichung bei der Krankenkasse: Mit der ärztlichen Bescheinigung und einem Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Kosten teilweise, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Eine ärztlich verordnete Ernährungsberatung kann besonders hilfreich sein bei chronischen Erkrankungen, Übergewicht, Nährstoffmängeln oder Lebensmittelunverträglichkeiten. Bei Fragen zum Ablauf oder zur Kostenübernahme können Sie sich jederzeit an mich wenden.