Der Begriff „Diätassistent“ ist geschützt und erfordert eine medizinische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule. Die Ausbildung zum Ernährungsberater ist hingegen nicht reglementiert und dauert oft nur wenige Wochen. Ernährungsberater dürfen keine Krankheiten behandeln und werden nicht von Krankenkassen bezuschusst. Diätassistenten müssen sich dagegen regelmäßig fortbilden und dürfen keine Produktempfehlungen aussprechen (Neutralitätsgebot).